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Lexikon

Begriffserklärungen und Definitionen

Nötigung, Strafanzeige, Sexting...!?? Manchmal verliert man einfach den Überblick, was genau was bedeutet. Das geht übrigens vielen so. Auf dieser Seite findest du einige der Fachbegriffe genauer erklärt. Mit deinen Fragen kannst du dich immer auch telefonisch oder per Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungstellen wenden.

  • Was sind sexuelle Übergriffe?

    Es gibt Situationen, in denen deine seelischen oder körperlichen Grenzen überschritten, dein Recht auf Selbstbestimmung und deine Würde missachtet werden.

  • Was ist eine Strafanzeige?

    Bist du Opfer einer Straftat geworden, kannst du bei der Polizei Anzeige erstatten. Straftaten sind z.B. Vergewaltigung, Drohung, Erpressung oder Nötigung.

  • „Recht haben und Recht bekommen“

    Zusammenfassung des Artikels „Recht haben und Recht bekommen“ von Stephan Dreyer

  • Was ist Cybermobbing?

    Beim Cybermobbing wird eine bestimmte Person, z.B. eine Mitschülerin oder ein Mitschüler, eine Bekannte oder ein Bekannter aus dem Freundeskreis oder ein anderer Teilnehmer im Internet massiv belästigt und/oder bedroht.

  • Was ist Sexting?

    Wenn Jugendliche verliebt sind, schicken sie sich gegenseitig manchmal intime Fotos und Clips von sich selber.

  • Recht am eigenen Bild

    Es gibt ein „Recht am eigenen Bild“, das bedeutet, dass ein Foto oder Video nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden darf.

  • Was versteht man unter Vergewaltigung?

    Unter Vergewaltigung versteht man das Eindringen in den Körper/bzw. in die Körperöffnungen (Scheide, After oder Mund) gegen den Willen der/des Betroffenen. Damit ist auch das Eindringen mit dem Finger oder mit Gegenständen gemeint. Es können sowohl Frauen als auch Männer vergewaltigt werden.

  • Was ist Nötigung, Bedrohung und Erpressung?

    Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.