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Sexting

Hallo ich bin E., 15 Jahre und habe meiner Freundin L. (15 Jahre) Fotos geschickt, in Unterwäsche und auch nackt.
Recht am eigenen Bild
Es gibt ein „Recht am eigenen Bild“, das bedeutet, dass ein Foto oder Video nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden darf. Die Person auf dem Foto muss also vorher gefragt werden, ob sie ist mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, auch wenn es nur einem ausgesuchten Personenkreis zugänglich gemacht wird.
Sowohl die Veröffentlichung über ein Soziales Netzwerk, als auch die Verwendung und Weitergabe z.B. über Handy sind strafbar.
„Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Darin steht geschrieben, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, was mit Bildern in der Öffentlichkeit geschieht, auf denen man selbst zu sehen ist. Das Gesetz schützt davor, dass Bilder von einem selbst in die Öffentlichkeit gelangen, wenn man damit nicht einverstanden ist. Das heißt, man kann sich strafbar machen, wenn man das Foto einer anderen Person ohne ihre Einwilligung veröffentlicht“.
www.netzdurchblick.de/deinrechtameigenenbild
„Eng verknüpft mit dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ ist das „Recht am eigenen Bild“. In Anlehnung an die Paragraphen 22 und 23 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) gilt verkürzt, dass eine Abbildung (z. B. ein Foto) nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf. Hierunter fällt beispielsweise die Veröffentlichung eines Fotos in einem Sozialen Netzwerk.
http://www.klicksafe.de/themen/datenschutz/privatsphaere/datenschutz-broschuere-fuer-eltern-und-paedagogen/das-recht-am-eigenen-bild/#s|recht%20am%20eigenen%20Bild
Das Portal "watch your web" informiert über Sicherheit und Netz und im watchyourweb.tv auch über das Recht am eigenen Bild.
www.watchyourweb.de
Welche Möglichkeiten hast du als Betroffene/Betroffene? Welche rechtlichen Möglichkeiten hast du als Betroffene/Betroffener?Werden Bilder von dir in Sozialen Netzwerken oder anderswo im Internet veröffentlicht, hast du einen rechtlichen Anspruch darauf, dass sie entfernt werden.
Sind die Bilder unbedacht von Kindern oder Jugendlichen ins Netz gestellt worden, kannst du zunächst per E-Mail an den Inhaber des jeweiligen Profls bzw. Fotoalbums schreiben und diesen darum bitten, die Bilder innerhalb einer gewissen Frist (z.B. 3 Tagen) zu entfernen.
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Was ist eine Strafanzeige? Was ist eine Strafanzeige?Bist du Opfer einer Straftat geworden, kannst du bei der Polizei Anzeige erstatten. Straftaten sind z.B. Vergewaltigung, Drohung, Erpressung oder Nötigung.
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